Neues aus dem Gefahrgutrecht

24-Stunden-Notrufnummer / Emergency Contact Phone für Sicherheitsdatenblätter und für Gefahrguttransporte!
Jetzt bestellen! Buchen Sie die Notrufnummer für einen einmaligen Gefahrguttransport oder im Jahresvertrag für alle Produkte. Nutzen Sie eine einzige Notrufnummer für Ihre Produkte und geben Sie Verantwortung ab. Die Notrufnummer kann als Notrufnummer der Gesellschaft in Punkt 1 des EG-Sicherheitsdatenblattes angegeben werden. Gern erstellen wir Ihnen einen Vertragsentwurf. Hier finden Sie unser Bestellformular!

LadeGUT
LadeGUT ist eine gemeinsame Schwerpunktaktion der Unfallkassen (UK), Berufsgenossenschaften (BG) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) für das Jahr 2010. Sie informiert alle Versicherten in Deutschland rund um das Thema Ladungssicherung in PKW und Transportern bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie zur Mitnahme von Personen in diesen Fahrzeugen.
Zur Homepage gelangen Sie hier!

Merkblätter
Die IHK hat auf Ihrer Homepage die folgenden Merkblätter veröffentlicht:
Feuerlöschausrüstung gemäß ADR 2009
Ausbildung von Fahrzeugführern laut ADR
Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
Gefahrgut in begrenzten Mengen: "Limited Quantities"

ADR 2009 jetzt auch in Norwegisch
Der ADR 2009 ist nun auch auf Norwegisch im Internet zu finden. Die PDF-Datei des norwegischen Textes finden Sie hier!

ADR 2009 jetzt auch in Portugal
Endlich gibt es den ADR 2009 auch in Portugal. Die neuen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 5.4.3 können nun also auch dort bei Kontrollen endlich genutzt werden. Hier ein Link zum ADR in portugiesischer Sprache.

Tunnelbeschränkungen gemäß ADR
Auf der Homepage des Bundesministierums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finden sich nun mehrere Tunnel, welche gemäß dem ADR für den Gefahrguttransport kategorisiert worden sind. Den Link zu den Tunnelbeschränkungen finden Sie hier!

Neuer IATA-Leitfaden für den Transport von Lithiumbatterien
Einen überarbeiteten Leitfaden für den Transport von Lithiumbatterien per Luftfracht wurde nun von der IATA veröffentlicht. Das Dokument enthält nun 30 Seiten und wurde auf den Stand IATA-DGR 2010 gebracht. Die Pdf-Datei finden Sie hier!

Tunnelregelung in Thüringen
Wichtige
Strecken, wie z.B. die A71 mit ihrer Tunnelkette im Raum Thüringen sind noch immer für Gefahrgut-Spediteure gesperrt. Auf dem 7. Thüringer Gefahrgutforum am 3. Dezember 2009 warnte der Hauptgeschäftsführer der Erfurter IHK - Gerald Grusser - dass dieser Zustand für die Transportwirtschaft und das verladende Gewerbe nicht akzeptabel ist. Unabhängig von den Mehrkosten für die Betriebe entstehen auch Gefahren auf den entsprechenden Umgehungsstraßen, die oft durch sehr kleine Orte führen. In angrenzenden Bundesländern sind Tunnel auch für gefährliche Transporte bisher freigegeben. Da Thüringer Tunnel einen hohen Sicherheitsstandard erfüllen, ist die Sperrung erst recht nicht nachvollziehbar, so Grusser. Die Tunnelbeschränkungen bleiben also weiterhin ein wichtiger Bestandteil im Gefahrguttransport und es bedarf hier sicherlich weiterer Diskussionen.

Sie möchten wissen, welche Tunnel derzeit schon von den Bundesländern kategorisiert worden sind? Dann folgen Sie bitte dem Link zu der Webseite des BMVBS. Klicken Sie hier!

Bekanntmachung Fehlerverzeichnis zum RID
Die aktuelle Bekanntmachung der Fehlerverzeichnisse 1 und 2 zur Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter sowie zu den mit der 14. RID-Änderungsverordnung veröffentlichten Änderungen im RID finden Sie hier!

Aktuelle Multilaterale Vereinbarungen
Die aktuellen Multilateralen Vereinbarungen zwischen den ADR-Ländern finden Sie hier!

20. ADR-Änderungsverordnung veröffentlicht
Die neu veröffentlichte 20. ADR-Änderungsverordnung finden Sie hier!

Aktualisierungen beim BMVBS
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finden Sie in der Rubrik "Gefahrgut" die aktuellsten veröffentlichten Verordnungen zur Beförderung gefährlicher Güter. Bitte folgen Sie diesem Link:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik-,1490/Gefahrgut.htm

Änderungen im ADR 2009 gemäß United Nations
Die United Nations haben geringfügige Änderungen im ADR 2009 für den Transport von Gefahrgütern auf der Straße mitgeteilt. Bitte klicken Sie hier für mehr Information.

16. UN-Modellvorschriften online

Die aktuelle Überarbeitung der UN-Modellvorschriften ist online auf Englisch und Französisch veröffentlicht worden. Bitte klicken Sie hier!

Leitfaden zur Beurteilung von Versandstücken in der Luftfracht
Das Luftfahrtbundesamt hat einen Leitfaden zur Beurteilung von mängelbehafteter Versandstück veröffentlicht. Zur Information finden Sie die Dateien, wenn Sie auf die hier folgenden Links klicken:

LBA Leitfaden
Anhang 1 Metall
Anhang 2 Kunststoff
Anhang 3 Pappe

Anhang 4 Overpacks

Wichtige Änderungen in der neuen IATA-DGR 2010
Die IATA Organisation hat auf ihrer Webseite die wesentlichen Änderungen in der neuen 51sten Version der IATA-Gefahrgutvorschriften für die Luftfracht vorgestellt. Die neue IATA 2010 soll dabei alle Korrekturen und Änderungen der United Nations an den ICAO Technical Instructions enthalten. Hier finden Sie die Änderungen der IATA (bitte klicken).

Prüfkriterien für Lithiumbatterien geändert
Die Vereinten Nationen haben die Prüfkriterien für Lithiumzellen- und batterien erneut geändert. Diese als so genannter "UN-Test" bezeichnete Prüfserie ist im Handbuch "Prüfungen und Kriterien der UN" in Teil III, Abschnitt 38.3 enthalten. Ein Auszug aus der 5. Ausgabe des Handbuchs, welches als vollständige Ausgabe noch nicht veröffentlicht wurde, ist mit den neuen Details der acht Prüfungen von Lithiumbatterien und -zellen seit dem 16.09.2009 auf der Webseite der UN-ECE als Download verfügbar.

Neue Schriftliche Weisung jetzt auch für Bulgarien
Die neue Schriftliche Weisung gemäß ADR 2009 Kap. 5.4.3 ist jetzt auch in bulgarischer Sprache verfügbar. Sprechen Sie uns an, gern stellen wir Ihnen das neue Sammelunfallmerkblatt zur Verfügung.

Transport von wassergefährdender Ladung
Fahrzeugführern ist die Benutzung der Straße mit mehr als 20 L wassergefährdender Ladung verboten. Das Verkehrszeichen 269 gilt neu ab einer Ladung von 20 L je Beförderungseinheit.

 

 

 

 


Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit einem Bußgeld, mit Punkten sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Diese Vorschriften betreffen auch Privatpersonen! Diese neue Vorschrift sollte also unbedingt beachtet werden wenn wassergefährdende Stoffe transportiert werden. Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören alle chemischen Verbindungen oder deren Reaktionsprodukte, die geeignet sind, Gewässer zu verunreinigen oder in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern.

Luftsicherheit: ab April 2010 neue EU-Regelung
Spätestens ab dem 29. April 2010 gelten die Vorschriften der neuen EU Luftsicherheits-verordnung (EG) Nr. 300/2008. Zur Stärkung der "Sicheren Lieferkette" will die Europäische Kommission die Anforderungen für u.a. Luftfahrtunternehmen, Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender teilweise erhöhen.

Unternehmen, die ab dem 29. April 2010 erstmalig als "BEKANNTE VERSENDER" tätig werden wollen, müssen einen Zulassungsantrag an das Luftfahrt-Bundesamt stellen. Nähere Informationen dazu erfolgen nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung durch das LBA. Nach der behördlichen Zulassung erfolgt die Einstellung in die europaweite Datenbank.

Multilaterale Vereinbarung M206

Verzicht auf das neue Kennzeichen "Umweltgefährdend" nach Unterabschnitt 5.2.1.8 ADR - Auch Österreich hat die neue Multilaterale Vereinbarung M206 am 6.8.2009 unterzeichnet. Das bedeutet bei Gefahrguttransporten zwischen den Unterzeichnerstaaten ist das neue Kennzeichen "Umweltgefährdend" bis zum 31.12.2009 nicht notwendig für die UN 3077 und UN 3082. Die folgenden Staaten haben die M206 gezeichnet: Großbritannien, Frankreich, Belgien, Deutschland, Niederlande, Irland und jetzt auch Österreich und seit dem 27.08.09 auch Norwegen.

 

 

 

 

 

 

Neues Batteriegesetz
Das neue Batteriegesetz, dass die bisherige Batterieverordnung ablöst, ist am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1.12.2009 in Kraft. Alle Unternehmen, die als Hersteller oder Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen dies im 3-Monats-Zeitraum (01.12.09 bis 28.02.10) beim Umweltbundesamt anzeigen, um sich in ein dort geführtes Register eintragen zu lassen. Mehr Informationen erhalten Sie über dieses IHK-Merkblatt.

Schriftliche Weisungen gem. ADR 2009
Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) hat Anfang Mai in Genf Fragen in Zusammenhang mit den neuen Schriftlichen Weisungen (Sammelunfallmerkblatt) beantwortet. Fotokopierte Exemplare in schwarz/weiss sind nicht zulässig! Das Hinzufügen von Informationen auf den vier Seiten ist ebenfalls nicht gestattet! Ergänzende Informationen (Notfallrufnummer des Absenders) müssen auf einem Zusatzblatt zu den schriftlichen Weisungen aufgeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen, vernichten Sie die alten Unfallmerkblätter gem. ADR 2007 und nutzen Sie ab sofort die farbig-vierseitige Schriftliche Weisung gem. ADR 2009 um Bußgelder zu vermeiden.

Hier finden Sie einen Link zu den neuen Sammelunfallmerkblättern: Auf der Homepage der Organisation UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) finden Sie die ersten Übersetzungen der neuen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2009. (Klicken Sie hier!)

Neue GGVSEB veröffentlicht
Die neue Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) ist am 15. Juni 2009 vom Bundesrat verabschiedet und am 24. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 33 bekannt gegeben worden.

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Lediglich die §§ 37 und 39, die Ordnungswidrigkeiten sowie die Aufhebung der alten GGVSE und der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt betreffend, treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Übergangsfrist beendet - Ab 1. Juli 2009 gilt nur noch der ADR 2009
Am 30. Juni 2009 endete die Übergangsfrist. Bis zu diesem Tag war es möglich den ADR 2007 anzuwenden. Seit dem 1. Juli 2009 müssen nun die neuen Regelungen gemäß ADR 2009 beachtet werden. Hier ein paar kleine Erinnerungen, was neu ist:

Tunnelbeschränkungscodes müssen im Lieferschein / Beförderungspapier erscheinen. Checken Sie Ihre EDV-Stammdaten. Neue Schutzausrüstung gemäß ADR muss an Bord der Beförderungseinheit sein. Das neue Sammelunfallmerkblatt gemäß Kap. 5.4.3 muss vom Beförderer zur Verfügung gestellt werden. Bei Versandstücken mit Flüssigkeiten im Versand per Limited Quantities müssen die Packstückorientierungszeichen (auf zwei gegenüberliegenden Seiten) erscheinen.

Bekanntmachung der Neufassung Anlagen A und B
zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - Aufgrund des Artikels 2 der 19. ADR-Änderungsverordnung vom 11.09.2008 wird der Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung der Anlagen A und B zu dem ADR 2009 (geltende Fassung ab 1.1.2009) bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:
1. Die Fassung der Bekanntmachung vom 28.08.2007 (BGBl. 2007 II S. 1399)
2. den am 1.1.2009 in Kraft getretenen Artikel 1
3. eine 1te Berichtigung zu 2. (BGBl. 2009 II. S. 194, 196)

Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen (Deutsche Post / DHL)
Die Deutsche Post sowie DHL Paket haben neue Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 1 (Brief National) und Teil 2 (Paket National) bekanntgegeben. Die Regelungen gelten ab dem 1.1.2009. Für mehr Informationen zu den Versandvorschriften klicken Sie hier: Teil 1 Brief - Teil 2 Paket

Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) finden Sie nun die bisher mitgeteilten Beschränkungen für Tunnel in den verschiedenen Bundesländern - Hier finden Sie mehr Informationen!

Auch in den weiteren ADR-Ländern sind Informationen zu den Beschränkungen der Nutzung von Straßentunneln gemäß ADR zu finden. Bitte folgen Sie dazu diesem Link!

EUROTUNNEL Freight
Die Eurotunnel Freight Gesellschaft hat die neuen Regelungen zum Transport von gefährlichen Gütern durch den Eurotunnel herausgegeben. Hier finden Sie mehr Informationen!

Jetzt Neu!
Weitere Sprachen der neuen Sammelunfallmerkblätter lieferbar. Jetzt auch für die Länder: Dänemark, Lettland, Litauen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Türkei! Nutzen Sie unser aktuelles Bestellformular - Bitte klicken Sie hier!

ADR-Bescheinigungen
News auf www.gefahrgut-online.de - Jedes Land hat seine eigene ADR-Bescheinigung/ADR-Führerschein!
Wichtige Information hierzu finden Sie hier!

Ratgeber für Ladungssicherung
News auf www.gefahrgut-online.de - Hier finden Sie Neuigkeiten zum Thema Ladungssicherung.
Bitte klicken Sie hier!

ADNR 2009
Auf der Webseite der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ist jetzt der neue ADNR 2009 zum Download bereit.
Hier finden Sie den Link dazu!

Jetzt bestellen!
IMDG-Code 34. Amendment
Ab sofort ist die englische Version des neuen IMDG-Code 34-08 (International Maritime Dangerous Goods Code) erhältlich. Die deutsche Version des Handbuchs wird bald folgen. Ihre Vorbestellungen nehmen wir ab sofort entgegen. Jetzt bestellen!



UNECE.org - Neue Schriftliche Weisungen
Ab dem ADR 2009 gelten die neuen Vorschriften gemäß ADR Kapitel 5.4.3 - neues Format der Schriftlichen Weisungen! Auf der Homepage der Organisation UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) finden Sie die ersten Übersetzungen der neuen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2009. (Klicken Sie hier!) 

Neue Schriftliche Weisungen gem. ADR 2009
Die WP.15 hat im November 2007 die Änderungen der Schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) beschlossen. Damit endet das noch aktuelle Unfallmerkblattsystem zum 1.1.2009. Die Anforderungen werden im ADR 2009 durch die Mitgabe eines pauschalen 4-seitigen Sammelunfallmerkblattes ersetzt. Dieses Sammelunfallmerkblatt gibt dem Fahrer anhand der Gefahrzettel seiner Ladung Hinweise auf potentielle Gefahren und gegebenenfalls zu treffende Maßnahmen zu allen möglichen Gefahrgutklassen. Die Mitgabe ist nur in einer Sprache erforderlich, die der Fahrzeugführer versteht und lesen kann. Verantwortlich für die Mitgabe wird der Beförderer sein (die Pflicht des Verladers wird darin bestehen, erst nach Überprüfung der Existenz des Dokumentes zu verladen).

Die Umstellung auf das neue 4-seitige Sammelunfallmerkblatt wird im ADR 2009 (Kapitel 5.4.3) umgesetzt. Die neuen Schriftlichen Weisungen liegen ab dem 1.1.2009 dann nur noch als Papierformat/Farbdruck in DIN A3 Größe (festgelegte Form gemäß ADR 2009 Kapitel 5.4.3.4) vor.
Die neuen schriftlichen Weisungen können bei uns in Papierform/Farbdruck bestellt werden. Mindestabnahmemenge: 15 Stück à EUR 3,00/Stck zzgl. Versand/Verpackung und der gesetzlichen MWSt. Bestellungen senden Sie an: info@chemical-check.de



 

 

 

 

 

 


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