Der Pastoralverbund Herne-Ost
Zum 1. Mai 2001 wurden im damaligen Dekanat Herne 4
Pastoralverbünde gegründet. Seit 2006 gehört das ehemalige Dekanat Herne zum Dekanat Emschertal (s. Abb.).
Ein Pastoralverbund ist ein Zusammenschluss von
Pfarrgemeinden, die rechtlich weiterhin selbstständig bleiben - mit eigener
Vermögensverwaltung und eigenem Kirchenvorstand, die aber in seelsorglicher
Hinsicht auf vielerlei Weise zusammen arbeiten.
Das hauptberufliche pastorale Personal (ein Pfarrer als
Pastoralverbundsleiter, weitere Pastöre im Pastoralverbund, Vikare,
Gemeindereferentinnen oder -referenten, Diakone) wird in einem Pastoralverbund
nicht mehr allein für eine Gemeinde beauftragt, sondern für alle Gemeinden des
Pastoralverbundes; es sei denn, es sind noch mehrere Gemeinden mit einem
Pfarrer besetzt.
Der Pastoralverbund Herne-Ost besteht aus den Gemeinden St.
Peter und Paul und St. Dreifaltigkeit. Von 2001 bis 2010 waren die Pfarrstellen
beider Gemeinden noch besetzt. Doch schon vorher hatten die Priester und die
Gemeindereferentin beider Gemeinden ein Seelsorge-Team gebildet, in dem die
Seelsorge beider Gemeinden koordiniert wurde. Daran konnte nach Gründung des
Pastoralverbundes gut angeschlossen werden. Insbesondere die
Sakramentenpastoral, vor allem Erstkommunion- und Firmvorbereitung, wurde immer
mehr miteinander vernetzt, schließlich der gesamte Gottesdienstbereich.
Ein wichtiger Schritt war die Arbeit beider
Pfarrgemeinderäte an einem gemeinsamen Pastoralkonzept, das beschreibt, welche
Anliegen und Ziele uns wichtig sind und welche Stärken die jeweiligen Gemeinden
besitzen und wir für förderungswürdig erachten. 2009 konnte das Pastoralkonzept
vorgestellt werden.
Seit 2009 verfügt der Pastoralverbund über einen gemeinsamen
Pfarrgemeinderat, der die gemeindeübergreifende Arbeit weiter vorantreibt.
Die Gemeinden sind für die Gläubigen auch im Pastoralverbund
Orte der Beheimatung und der Identifikation mit der Kirche. Gleichzeitig
entstehen aber im Pastoralverbund neue Beziehungen der Gläubigen über die
Grenzen der Kirchengemeinden hinaus. Wir müssen lernen, den Horizont der kirchlichen
Bindungen, Erwartungen und Beteiligungen weiter zu fassen als bis zur
Gemeindegrenze. Dies ist umso nötiger, je weniger eine Einzelgemeinde all das
vorhalten und anbieten kann, was ihr früher einmal möglich war.





