Engagementförderung in den Tätigkeitsfeldern „Flüchtlinge“ und „youngcaritas“

Die meisten Fördertöpfe schließen die Übernahme von Personalkosten aus. Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn dagegen geht seit Herbst 2015 einen anderen Weg: Um das innovative Engagement zu stärken, beteiligt er sich explizit an den Personalkosten. Aus dem Fonds zur Engagementförderung (Eigenmittel des Verbandes) können caritative Träger aus dem Erzbistum Paderborn über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 50% der Kosten erstattet bekommen (maximale Gesamtfördersumme 45.000 €). Förderfähig sind Projekte in den Engagementfeldern „Flüchtlinge“ oder „youngcaritas“. Die geförderten Projekte sollen darauf ausgerichtet sein, dass sie im Anschluss verstetigt werden. Die Förderung ist gestaffelt und beträgt im ersten Jahr 70%, im zweiten 50% und im dritten 30%. Ausnahmen und andere Laufzeiten sind möglich.  

Projekte im Tätigkeitsfeld „Flüchtlinge“ sollen einen oder mehrere der folgenden Aspekte nachhaltig unterstützen:

  • Erhalt, Förderung und Ausbau des selbständigen und eigenverantwortlichen Handelns (Empowerment) und von Teilhabemöglichkeiten im Sozialraum
  • Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen (z. B. Menschen mit Behinderung, unbegleitete Minderjährige, ältere Personen, alleinreisende Frauen mit und ohne Kinder, Eltern und Familien) unter den Flüchtlingen
  • Vermittlung von Gleichwertigkeits- und Gleichbehandlungserfahrungen, die sich gleichermaßen an Flüchtlinge und die einheimische Bevölkerung richtet, gegen pauschalierende Ablehnungskonstruktionen
  • (Politische) Bildung – im Sinne von Anregung und Initiierung von „Refraiming-Prozessen“, die sich gleichermaßen an Flüchtlinge und die einheimische Bevölkerung richtet

Nähere Informationen erteilt das Sekretariat der verbandlichen Koordination, Frau Timmerberg. Dort erhalten Interessierte Verbände auch die Richtlinien und Antragsformulare.

Kontakt: Jana Timmerberg, Tel. 05251 209-302, E-Mail