63 Delegierte können von den Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Paderborn gewählt werden. Diese bilden die Vollversammlung, welche mindestens einmal im Jahr zusammentritt.
Die Vollversammlung hat gemäß § 7 Abs. 3 unseres Statuts unter anderem die Aufgabe
- der gegenseitigen Information und des Erfahrungsaustausches,
- der Einsetzung von bis zu fünf fachspezifischen Ausschüssen,
- der Wahl des Vorstandes,
- der Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes
- der Wahl der Beisitzer zur Schlichtungsstelle bei dem Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.
Bei der Wahl der Delegierten wird zwischen Einrichtungen aus dem verfasstkirchlichen Bereich, dem sognannten A-Bereich und B-Bereich, dem Einrichtungen in denen die AVR-Caritas Anwendung finden angehören, unterschieden.
Der A-Bereich ist in vier einrichtungsabhängige Wahlgruppen eingeteilt und kann bis zu 24 Delegierte stellen. Der B-Bereich wird in sieben regionalen Wahlgruppen unterschieden und kann bis zu 39 Delegierte entsenden.
Bei weitern Fragen zum Amt des Delegierten könnt ihr euch an die Geschäftsstelle wenden.
Die Wahlgruppen und die rechtlichen Grundlagen findet ihr in unserem Statut.