In der Verhandlung am KAG Paderborn am 04.12.2025 wurde über die Beteiligung der MAV bei Dienstplanänderungen gestritten.
Etwa 26 Personen verfolgten als interessierte Öffentlichkeit in dem voll besetzen Saal des Konrad Martin Hauses das Geschehen.
Für die Dienstgeberseite erschien lediglich eine Bevollmächtigte aus der Personalabteilung. Die Einrichtungsleitung erschien aus unbekannten Gründen leider nicht zum Termin. Daher konnte die Seiten nicht zum Sachverhalt strittig vortragen und erkannte schließlich die Anträge der klagenden MAV an.
Mit dem Anerkenntnisurteil erkennt die Dienstgeberseite das Recht der MAV auch bei kurzfristigen Dienstplanveränderungen an. Beide Seite wollen in Zukunft vertrauensvoll Zusammenarbeiten und eine Dienstvereinbarung zu dem Thema erarbeiten.