2G auf der Golfanlage

Liebe Mitglieder, liebe Gäste

Ab Mittwoch, den 24.11.2021 tritt eine neue Coronaschutz Verordnung für NRW in Kraft. Neu geregelt wird darin unter anderem eine Einführung von 2G-Regeln im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich.

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und
Freizeitbereich ist ab morgen nur noch immunisierten Personen gestattet, die
vollständig geimpft oder genesen sind.

Die Einführung der 2G-Regeln gilt für alle Sportangebote, unabhängig davon ob
diese drinnen oder draußen stattfinden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Auf der Golfanlage und allen Übungsbereichen gilt die 2G-Regel (genesen oder geimpft). Das selbe gilt auch für die Clubgastronomie für Innen- und Außenplätze.

Als Verein sind wir zur Kontrolle der entsprechenden Nachweise verpflichtet und möchten Sie bitten, Ihren Genesenen- und / oder Impfnachweis mit dazugehörigen
Ausweisdokumenten bei sich zu tragen, solange diese im Sekretariat nicht hinterlegt
sind.

Ihr Team vom GC Paderborner Land



 

 


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