der Pastorale Raum: Pastoralverbund Büren

Als der Ort, wo sich kirchliches Leben abspielt, wurde bislang vor allem die (Pfarr-)Gemeinde gesehen. Das Zukunftsbild für das Erzbistum Paderborn sieht eine Weiterentwicklung dieses Gemeindeverständnisses vor. Neben die Pfarreien treten so nach und nach weitere Orte und Gelegenheiten, wo Menschen ihren Glauben vertiefen, zum Glauben an Gott finden oder Gemeinschaft im Glauben erleben. Solche Orte (z. B. Klöster oder Einrichtungen) und Gelegenheiten werden zu neuen „Gemeinden“. Gemeinden bisherigen und neuen Typs sollen dabei als gleichberechtigte und sich ergänzende Formen der Kirche vor Ort verstanden werden und zusammenarbeiten.

Dazu bedarf es eines Netzwerkes. Ein Netz, das die verschiedenen Orte und Gelegenheiten verbindet und miteinander in Beziehung bringt. So ist der Christ Teil einer großen Gemeinschaft: der Kirche, die ein Netzwerk von Beziehungen darstellt.

Ein Ort solcher Netzwerke ist der Pastorale Raum. 

Der Pastorale Raum ist in einem ersten Verständnis identisch mit einem bestimmten Gebiet, für das ein hauptberufliches Team aus Priestern, Diakonen sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten unter Leitung eines Pfarrers beauftragt wird. Der Pastorale Raum besteht demnach aus einer bestimmten Zahl von Pfarreien mit einer bestimmten Zahl an Kirchen und weiteren Gebäuden, an Gruppen, Verbänden, Vereinen und Gremien. Dies beschreibt aber zunächst nur die äußeren Merkmale.

"Eine große Stadt ersteht"
Das Bild von der Stadt, das die Offenbarung des Johannes als letztes Buch der Bibel ausmalt, kam uns schon 2011 bei den ersten Überlegungen zur Pastoralvereinbarung für unseren Pastoralen Raum in den Sinn.
Es ist ein wirkliches Geschenk des Heiligen Geistes. Bildet doch die gesamte Stadt Büren mit ihren zehn Ortsteilen den neuen pastoralen Raum Pastoralverbund Büren.

Dieser ist zusammengefügt durch die ehemaligen Pastoralverbünde Büren-Süd und Kleiner Hellweg/Almetal und besteht aus den kirchenrechtlich-selbstständigen Kirchengemeinden

  • Ahden: St. Antonius Einsiedler
  • Brenken: St. Kilian
  • Büren: St. Nikolaus
  • Harth: St. Johannes Nepomuk
  • Hegensdorf: St. Vitus
  • Siddinghausen: St. Johannes Baptist
  • Steinhausen: St. Antonius Einsiedler (mit St. Aloysius Eickhoff)
  • Weiberg: St. Birgitta (mit Maria Heimsuchung Barkhausen)
  • Weine: St. Michael
  • Wewelsburg: St. Jodokus

 

„Eine große Stadt ersteht“ - unsere Pastoralvereinbarung

Die Pastoralvereinbarung wurde in den Sitzungen am 12. und 19. März 2015 noch einmal besprochen und in einigen Teilen überarbeitet. Alle Anmerkungen wurden nach bestem Wissen berücksichtigt.

Meiner Meinung nach haben wir eine Vereinbarung erstellt, die die Seelsorge für die nächsten Jahre umfassend beschreibt mit der Absicht, den Menschen als Kirche Jesu Christi seinem Evangelium gemäß zu dienen. Seelsorge lebt unbedingt von gegenseitigem Vertrauen und der Geduld miteinander. Diese Eigenschaften konnte ich gerade in der letzten Sitzung erkennen. Auch in Zukunft wird das Thema Seelsorge den 1. Stellenwert in unseren Überlegungen einnehmen und aktualisiert werden müssen.
Herzlich danke ich allen, die bei der Erstellung und Endfassung der Vereinbarung mitgewirkt haben. Erfreut hat mich das große Engagement von so vielen Gläubigen unseres Pastoralen Raumes.

Die Vereinbarung wurde verabschiedet in der Sitzung des Pastoralverbundrates, des Finanzausschusses sowie der Steuerungsgruppe am 29. April 2015  im Pfarrheim zu Weiberg.
 
Unser Logo

Unser Logo

Dieses Logo (Zeichen) kennzeichnet unseren Pastoralverbund Büren. Zwei Flüsse, Hügel und eine Kirche sind grafisch dargestellt.

Unser Pastoralverbund wird von zwei Flüssen durchzogen: Alme und Afte. Schon immer haben Menschen bevorzugt an Flüssen gesiedelt. Wasser ist lebenswichtig! Für uns als katholische Christen ist das Wasser der Taufe das unverzichtbare Element des Lebens, das Gott uns ewig schenkt und unseren Durst nach Leben stillt.

Berge und Hügel sind in der Bibel Orte der Gottesbegegnung und die Kirche mit dem Kreuz ist ein deutlicher Hinweis auf die Gemeinschaft der Menschen in der Kirche, vereint durch den Glauben an Jesus Christus, unseren Befreier vom Tod.

Wasser, Kirche, Kreuz und Hügel/Berge sind Fundament der „Großen Stadt“, die als unsere ewige Heimat vom Himmel kommt und schon jetzt durch unser liebendes Zusammenleben als Zukunftsbild dargestellt wird.

Unsere Gemeinden

Gremien im Pastoralverbund

Pastoralverbundsrat

Dem Pastoralverbundsrat obliegt die Beratung, Koordinierung und Beschlussfassung der den Pastoralverbund gemeinsam betreffenden pastoralen Vorhaben, Anliegen und Fragestellungen.

Der Pastoralverbundsrat hat den Pastoralverbund als Ganzes im Blick und entscheidet über strategische Ziele und Inhalte, die mit den Gemeinderäten, Gemeindeteams und dem Finanzausschuss beraten und abgestimmt werden.

Dies bedeutet auch die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil des eigenen Pastoralen Raumes wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.

Er beschließt im Einvernehmen mit dem Pastoralteam die verlässlichen Orte für Eucharistie und Sakramente sowie die diakonischen und missionarischen Schwerpunkte und Maßnahmen. Er sorgt für deren Durchführung und Steuerung, indem er dafür auch weitere Träger und Kooperationspartner einbezieht. 

Er trägt Sorge für die Umsetzung von Veranstaltungen, die den gesamten Pastoralverbund betreffen. Dazu arbeitet er zusammen mit lokalen Gemeinderäten bzw. -teams sowie thematischen Gemeindeteams.

Der Pastoralverbundsrat trägt Sorge für 

  • die Bildung von thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Pastoralverbundsrat,
  • die Bildung von lokalen Gemeindeteams in denjenigen Pfarrgemeinden, in denen sich Gemeinderäte konstituiert haben und die aus mehreren Kirchorten bestehen, und die dies wünschen. Die Beauftragung erfolgt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat. Die Aufgaben, Pflichten und Rechte der lokalen Gemeindeteams sind in einem Kontrakt geregelt.
  • die Pastoral vor Ort, wenn kein gültig gewählter Gemeinderat in einer Pfarrgemeinde gebildet werden konnte,
  • die Wahrnehmung der Interessen des Pastoralen Raumes im politischen Bereich,
  • die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb des Pastoralen Raumes,
  • die Einberufung eines jährlichen gemeinsamen Treffens aller Akteure im Pastoralen Raum zum gemeinsamen Informationsaustausch über pastorale Fragestellungen.

Zusammensetzung des Pastoralverbundsrates

Neben amtlichen und entsandten Mitgliedern sowie der Vertretung des Finanzausschusses nehmen folgende Personen beratend an den Sitzungen des Pastoralverbundsrates teil:

  • jeweils eine berufene Vertretung der Pfarrgemeinden, in denen kein Gemeinderat gebildet werden konnte.
  • Vertretungen der Gruppen, Verbände und muttersprachlichen Gemeinden

Gemeinderat

Der Gemeinderat berät er auf Ebene des pastoralen Raumes durch Entsendung in den Pastoralverbundsrat die Leitung in den spezifischen Aufgaben, die der Leitung zukommen, und wirkt so an der gemeinsamen Leitung des Pastoralen Raumes mit. Gleichzeitig ist der Gemeinderat das Gesicht der Kirche vor Ort. Hier nimmt er seine spezifischen Aufgaben wahr.

Der Gemeinderat trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde in besonderer Weise mit. Er nimmt die Herausforderungen im Lebensraum der Pfarrgemeinde wahr, führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen und verfolgt die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum.

Der Gemeinderat steht in abgesicherten und verbindlichen Kommunikationswegen mit den Mitarbeitenden des hauptamtlichen Personals und dem gesamten Pastoralverbundsrat. Er nimmt die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrgemeinde wahr, deutet diese im Licht des Evangeliums und handelt angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Dieses Handeln erfolgt sowohl lokal als auch koordiniert durch den Pastoralverbundsrat. Der Gemeinderat entsendet eine Person in den Pastoralverbundsrat.

Lokale Gemeindeteams

Das lokale Gemeindeteam verbindet jeweils zwei Funktionen: durch die Übertragung der Verantwortung für eine oder mehrere Gemeinden (Kirchorte) wirkt es an der gemeinsamen Leitung des Pastoralen Raumes mit. Gleichzeitig ist das jeweilige lokale Gemeindeteam das Gesicht der Kirche vor Ort.

Gemeindeteams sind eine besondere Form des Engagements. Im Vordergrund steht der Teamgedanke: Alle fühlen sich verantwortlich und unterstützen sich gegenseitig. Das lokale Gemeindesteam steht jeweils in abgesicherten und verbindlichen Kommunikationswegen mit dem Pastoralteam und dem Gremium auf Ebene des Pastoralen Raumes und erhält von diesem seine Beauftragung für das jeweilige Tätigkeitsfeld.

Zur Umsetzung seines Auftrags legt das jeweilige Gemeindeteam seinen Tätigkeitsumfang selbst fest, koordiniert darauf aufbauend Angebote und Aktivitäten und führt diese selbstständig durch. Diese werden regelmäßig reflektiert und angepasst.

Gemeindeteams ergänzen die gewählten Gremien als Ermöglichungsräume zur Umsetzung individueller spezifischer Interessen und Förderung der jeweiligen Charismen.

Der wesentliche Kern dieses Ehrenamts-Konzeptes liegt darin, dass jede bzw. jeder eingeladen ist, einzelne Teilaufgaben zu übernehmen, für die man sich engagieren möchte, um so das kirchliche Leben im Dorf zu gestalten. Die anfallenden Aufgaben sind demnach projektbezogen und haben eine unterschiedliche Ausrichtung. Die Koordination übernimmt ein Leitungsteam.

Finanzausschuss

Im Finanzausschuss begegnen sich alle Kirchenvorstände im Pastoralverbund auf Augenhöhe. Sie ermöglichen in der Kooperation gemeinsames Handeln des Pastoralen Raumes in Vermögensthemen. Bewährt hat es sich, den Ausschuss als Konferenz aller KV-Geschäftsführer mit dem Pfarrer zu gestalten.

Der Pfarrer beruft den Finanzausschuss ein, so oft es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte erforderlich ist.

Zur eigenständigen Finanzierung der Aufgaben und für besondere pastorale Initiativen auf Ebene des Pastoralverbundes steht diesem ein eigenes jährliches Budget zur Verfügung, das durch direkte Zuweisung von Kirchensteuermitteln und durch eine angemessene Umlage der Kirchengemeinden des Pastoralverbundes finanziert wird. Die verantwortliche Bewirtschaftung dieses Budgets obliegt dem Pastoralverbundsleiter.

In jedem Pastoralverbund besteht ein gemeinsamer Finanzausschuss, dessen Aufgabe es ist, den Pastoralverbundsleiter bei der Bewirtschaftung dieses Budgets zu beraten. Zugleich dient der gemeinsame Finanzausschuss der Beratung und Koordinierung der vermögensrechtlichen Fragen, die von den einzelnen Kirchenvorständen im Hinblick auf den Pastoralverbund zu beschließen sind.

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand konzentriert sich ausschließlich auf die Vermögensverwaltung bzw. -vertretung. Er schafft damit die Voraussetzung, dass die seelsorglichen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, für die der Pfarrer die Leitungsverantwortung hat, erfüllt werden können.

Die Vermögensverantwortung orientiert sich einerseits an den pastoralen Vorgaben und trägt dazu bei, diese möglichst wirkungsvoll zur Ausführung zu bringen. Andererseits müssen die tatsächlichen Gegebenheiten und Vermögensverhältnisse der konkreten Gemeinde beachtet werden.

Der Kirchenvorstand

  • ist ein Instrument der Mitbestimmung und der Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder
  • verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde
  • dient so der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben

ist veranwortlich für

  • Haushalt der Gemeinde und ihrer Einrichtungen
  • Personalangelegenheiten
  • Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen

besteht aus

  • dem Pfarrer bzw. leitenden Geistlichen der Gemeinde
  • einem weiteren Geistlichen nach den gesetzlichen Regeln
  • den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern als Kirchenvorsteher gewählten Frauen und Männern

Die Wahlperiode eines Kirchenvorstehers umfasst 6 Jahre.
Alle 3 Jahre ist KV-Wahl, wobei hierbei die Hälfte der Kirchenvorsteher gewählt wird.

pdp

Nachfolgend die aktuell geplanten Kirchenvorstandssitzungen im Überblick. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens eine Woche vorher beim Vorsitzenden bzw. der Verwaltungsleitung anzumelden.

Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Augen auf! - Hinsehen und schützen!

Unter dieses Leitwort hat das Erzbistum Paderborn seine Anstrengungen und Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt gestellt: Prävention im Erzbistum Paderborn

„Jeder Kirchliche Rechtsträger hat ein institutionelles Schutzkonzept für seine Zuständigkeitsbereiche zu erstellen“ – lautet die Vorgabe gemäß Präventionsordnung im Erzbistum Paderborn.
Im Juni 2018 hat sich der Finanzausschuss darauf verständigt, dass nicht jede Kirchengemeinde einzeln ein Konzept, sondern dass ein gemeinsames Konzept für den gesamten Pastoralverbund entwickelt werden soll.
Das Konzept wurde dann in Abstimmung mit den Pfarrgemeinderäten erarbeitet und abschließend von den Kirchenvorständen beschlossen und somit in Kraft gesetzt.
Präventionsfachkraft im Pastoralverbund ist Gemeindereferentin Verena Wannemüller. Sie wurde von den Kirchenvorständen mit der Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzeptes beaufragt. 

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Pastoralen Raums Büren zum Download


Kontakt: 
Präventionsfachkraft

Gemeindereferentin Verena Wannmemüller

Spendenkonto

Spendenkonto für den Pastoralverbund:

VerbundVolksbank OWL
DE09 4726 0121 0138 3787 10

Bitte geben Sie den Verwendungszweck für die Zuordnung an.