Dekanatspastoralrat

Dekanatspastoralrat

Der Dekanatspastoralrat (DPR) tritt mindestens halbjährlich zusammen. Im Erzbistum ist er einerseits der Pastoralrat des Dekanats: er berät mit dem Dechanten alle die Seelsorge im Dekanat betreffenden Fragen und beschließt Maßnahmen und Initiativen zu ihrer Förderung.

Andererseits ist er auf Dekanatsebene das anerkannte Gremium des Laienapostolates und vertritt als Stimme der Laien kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit gegenüber Politik und Gesellschaft.

Stimmberechtige Mitglieder sind der Dechant und sein Stellvertreter, je zwei Delegierte der Pastpralverbundsräte (PV-Rat) und je ein Vertreter der im Dekanat aktiven Verbände. Beratend gehören ihm außerdem die hauptamtlichen Dekanatsreferenten und –seelsorger sowie Caritas-Geschäftsführer und -Koordinatorin an.

Dekanatspastoralrat Der Dekanatspastoralrat bei seiner Tagung im Oktober 2015Foto: B. Schirm